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BAULEXIKON

 - Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan regelt in Österreich die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

In Österreich basiert ein Bebauungsplan auf dem Flächenwidmungsplan und ergeht als Verordnung der Gemeinde. In diesem wird festgelegt, wie jedes Grundstück im Bauland und teilweise darüber hinaus, bebaut werden darf. Insbesondere werden die zulässigen Bauweisen, Bauhöhen und Baulinien sowie Verlauf und Breite der Verkehrsflächen festgeschrieben.

Die Raumplanung in Österreich fällt ausschließlich in die Kompetenz der Länder. Jedes der neun Länder hat daher zur Bebauungsplanung ein eigenes Raumordnungsgesetz mit teilweise höchst unterschiedlichen Regelungsinhalten. So sind in manchen Bundesländern Bebauungspläne flächendeckend über das gesamte Bauland zu erlassen, in anderen hingegen bleiben sie als Teilbebauungspläne auf besonders regelungsbedürftige Flächen beschränkt.

 - Geschoßflächenzahl GFZ

Die bauliche Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft wird in Wohngebieten mittels Geschoßflächenzahl (GFZ) ausgedrückt.

Diese stellt eine Verhältniszahl zwischen der Bruttogeschoßfläche (BGF) und der Grundstücksgröße dar, also:

GFZ = BGF: Fläche des Bauplatzes

 

Beispiel:
Bei einer GFZ von 0,5 könnte bei einer Parzellengröße von 1000 m² ein Baukörper mit 500 m² BGF realisiert werden.
Je nach Bauhöhe kann ein flächiges und niedriges oder ein schmaleres und höheres Gebäude entstehen. Voraussetzung ist selbstverständlich immer die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachbarschaftsabstände

 - Energieausweis

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der ebenfalls sehr prominent angeführte "Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor" (fGEE) ist seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar.

 - Fächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan legt den konkreten Verwendungszweck aller Flächen (Parzellen) im jeweiligen Gemeindegebiet fest.

Behördlich genehmigte Einrichtungen wie Straßen oder Leitungen sind im Flächenwidmungsplan ebenso angeführt wie Gefahrenzonen (etwa Hochwasser) oder Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Gewässerschutzes, des Natur- oder Denkmalschutzes.

Der Flächenwidmungsplan wird im Maßstab 1:5.000 und parzellenscharf dargestellt. Erkenntlich sind:

  • Grenzen (z. B. Grundstücksgrenzen),

  • die Nummern der Grundstücke und die

  • Widmungen (Bauland, Verkehrsflächen und Grünland)

Außerdem sind am Flächenwidmungsplan ein Maßstab, ein Diagramm der örtlichen Windhäufigkeit und die Himmelsrichtung ersichtlich.

Der Flächenwidmungsplan darf der Raumordnung und dem örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen.

 - Green Building

Als grünes Gebäude (engl. green building) wird ein Gebäude bezeichnet, das unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit entwickelt wurde. Die Gebäude zeichnen sich unter anderem durch eine hohe Ressourceneffizienz in den Bereichen Energie, Wasser und Material aus, während gleichzeitig schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt reduziert werden. Der Leitgedanke wird dabei idealerweise über alle Phasen des Gebäude-Lebenszyklus von der Projektentwicklung, der Planung und der Konstruktion über den Betrieb, die Wartung und die Demontage verfolgt.

 

siehe auch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grünes_Gebäude

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